QSFFx-RL: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage
Der Bruch des hüftgelenknahen Oberschenkelknochens (Femur) ist eine häufige Fraktur des alternden Menschen. Nationale und internationale Leitlinien fordern eine zeitnahe Operation – wenn möglich innerhalb von 24 Stunden nach Krankenhausaufnahme. In der externen stationären Qualitätssicherung wird dies mittels der Qualitätsindikatoren zur präoperativen Verweildauer gemessen.
Unzureichende Ergebnisse in den vergangenen Jahren führten dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2019 die "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur" (QSFFx-RL) beschloss. Diese regelt strukturelle und prozedurale Mindestanforderungen, die Standorte erfüllen müssen, um u. a. eine zeitnahe Operation der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Inhalte des Konzepts sollen die Angaben der Krankenhäuser zur Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Mindestanforderungen der QSFFx-RL sein.
Das Erfassungsinstrument sowie die Mindestanforderungen sind verbindlich vom G-BA geregelt. Eine Datenvalidierung soll durch das IQTIG als Datenannahmestelle konzeptioniert werden. Die Umsetzung des Auswertungs- und Berichtskonzepts erfolgt ebenfalls durch das IQTIG.
Ziel der Strukturabfrage ist die Schaffung einer einrichtungsbezogenen Transparenz über die Erfüllung der Mindestanforderungen. Dies soll für den G-BA eine Basis für die Definition und Ermittlung eines Umsetzungsgrades und der Identifikation von Anpassungsbedarfen an der QSFFx-RL bilden.
Am 14. Mai 2020 wurde das IQTIG vom G-BA damit beauftragt, ein Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage gemäß § 8 der QSFFx-RL zu entwickeln. Das Konzept soll Empfehlungen zur bundesweiten und standortbezogenen Auswertung der Strukturdaten für jährliche Berichte sowie zur Aufbereitung der Strukturdaten für eine Veröffentlichung im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser nach § 123b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V enthalten.
Das im Jahr 2022 veröffentliche Auswertungs- und Berichtskonzept umfasste die Erfassungsjahre 2023 und 2024, das 2026 veröffentlichte Konzept gilt ab dem Erfassungsjahr 2025.
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12.12.2025 / 991 KB
Frühere Veröffentlichungen
Erfassungsjahr 2023
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Auswertungs- und Berichtskonzept (Erfassungsjahr 2023)
09.12.2022 / 1 MB